Schwerbehinderte ab einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50%
Vollzeitschüler und eingeschriebene Studenten bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres
Personen, die Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung nach dem SGB XII oder Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB II erhalten Ein gültiger Nachweis ist stets vorzulegen!
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